Winziges Licht am Ende des Tunnels

Die Deutsche Bahn. Diese drei Worte reichen aus, um ganz unterschiedliche Reaktionen hervorzu-
rufen. Positiv sind diese selten. Im besten Fall kommt ein Achselzucken, im schlimmsten Fall macht sich der Adressat mit seinem Ärger Luft. Gute Nachrichten sind momentan Mangelware. Immerhin: Das Bundeskartellamt bestätigt der DB in einem Bereich tatsächlich Fortschritte.
vom 9. September 2024
image

Es war nur eine Frage der Zeit, wann das System „Bahn“ in Deutschland zusammenbricht. Viele Jahre wurden kaum Investitionen getätigt, die Infrastruktur ist dadurch in meinem maroden Zustand, jetzt muss vieles gleichzeitig gemacht werden. Das gleicht nun der Quadratur des Kreises, in erster Linie ist fraglich, wo das dafür dringend benötigte Geld herkommen soll. Dieser Tage war auf der Heimfahrt aus dem Büro nach Hause zu hören, dass rund 100 Milliarden Euro für die Modernisierung notwendig sind. Forderungen nach einem „Sondervermögen“ werden laut. Auf 1,2 Milliarden Euro beläuft sich der Verlust der Deutschen Bahn im ersten Halbjahr dieses Jahres – darauf will sie mit Stellenstreichungen reagieren, 30.000 Arbeitsplätze könnten demnächst wegfallen. Die Monopolkommission sprich sich seit längerem für eine Aufspaltung der Bahn aus, davon soll die Konkurrenz, aber auch sie selbst profitieren. Stichwort „Monopol“. Im Juni des vergangenen Jahres kam das Bundeskartellamt nach entsprechenden Prüfungen zu dem Ergebnis, dass die Deutsche Bahn als marktbeherrschendes Schienenunternehmen mit seinem Portal bahn.de und der App DB Navigator ihre Marktmacht gegenüber anderen Mobilitätsplattformen missbraucht und damit gegen das Kartellrecht verstoßen hat. Ihre Schlüsselstellung auf den Verkehrs- und Infrastrukturmärkten nutzte die Bahn, um den von dritten Mobilitätsplattformen ausgehenden Wettbewerb einzuschränken. Konkret ging es bei den Vorwürfen um die Weitergabe von Daten, Werbeverbote, vertikale Preisvorgaben, weitreichende Rabattverbote und das Vorenthalten verschiedener Provisionen. Die Bahn verweigerte anderen Mobilitätsplattformen sogenannte Prognosedaten, also den fortlaufenden und diskriminierungsfreien Zugang zu allen von ihr kontrollierten Daten in Echtzeit, die für die Organisation und Buchung von Reisen mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln unerlässlich sind. Ein ärgerliches Hindernis für diese: In den Online-Portalen und Apps von Mobilitätsplattformen können Nutzerinnen und Nutzer aus einer Hand verschiedene Verkehrsmittel miteinander vergleichen und buchen, auch als intermodale Reisekette, das heißt eben unter Nutzung verschiedener Verkehrsmittel auf einer Reise. Und zu den Daten gehören – und jetzt wird es im Zusammenhang mit der DB richtig entscheidend – auch Verspätungsdaten und Angaben zu Zugausfällen. Ein Unding für diejenigen, die mit der Bahn zu einem Flughafen müssen und ihren Flug verpassen, weil die Bahn nicht kommt und auch der Informationsfluss in so einer wichtigen Situation ausbaufähig ist.              

 

Das Bundeskartellamt verpflichtete den Konzern also vor Jahresfrist, verschiedene Maßnahmen zu ergreifen und Missbrauch wie Missstand gleichermaßen abzustellen. Die Einsicht hielt sich zunächst in Grenzen, gegen den Beschluss legte die Bahn Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf ein und stellte zugleich einen Eilrechtsschutz. Mitte März dieses Jahres folgte eine weitgehende Ablehnung, das Hauptverfahren ist noch anhängig. Indes – so teilte das Bundeskartellamt unlängst mit, die Deutsche Bahn hat bei der Umsetzung der Vorgaben Fortschritte erzielt. Mobilitätsplattformen haben jetzt Verspätungsdaten, Daten über Zugausfälle, aktuelle Gleisangaben und Informationen zu Großstörungsereignissen erhalten. Bereits zuvor hatte die DB andere vom Bundeskartellamt beanstandete Wettbewerbsbeschränkungen in den Verträgen mit Mobilitätsplattformen abgestellt. Diese dürfen etwa ihren Kunden und Kundinnen Rabatte auf Fahrkarten gewähren. Ebenso zahlt die Bahn den Plattformen Provisionen für die Vermittlung von Fahrkarten und die Übernahme der Buchungs- und Zahlungsabwicklung. Immerhin, könnten leidgeplagte Nutzerinnen und Nutzer sagen. Die nächsten Probleme sind aber schon da, es ist die Frage, was die Daten wert sind. tagesschau.de und Süddeutsche Zeitung berichteten Mitte August dieses Jahres über Bahn-Fahrpläne per „Lotterie“. Zwei bis drei Millionen Mal mussten die Fahrpläne der DB laut Recherchen der Süddeutschen allein in diesem Jahr geändert werden. Vielleicht legt die Konkurrenz bald gar keinen Wert mehr auf Anbindung. Da kommt noch etwas auf uns zu. Auch wenn es kein Zug ist.           

Ihr Alexander Pradka 

Leitender Redakteur 

alexander.pradka@diruj.de

Beitrag von Alexander Pradka

Dies könnte Sie auch interessieren

uva
Täglich grüßt das LKSG
Anfang Juni forderte die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, das deutsche Lieferketten-sorgfaltspflichtengesetz aufzuheben. Die Unionsparteien brachten...
uva
Zweifel am Erreichen der Ziele
Die Gültigkeit der aktuellen Version des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes, kurz KapMUG, endet mit Ablauf des 31. August dieses Jahres. Reformbedürftig...
uva
Schiedsgerichtsbarkeit stärken
Bundesregierung und Gesetzgeber haben es nicht leicht und werden für ihre Vorhaben und Gesetze oft kritisiert. Häufig auch zurecht, Regelungen sind oft...