Hehre Ziele und handfeste monetäre Vorteile

Ohne Gesetz geht es nicht. Klima- und Umweltschutz lassen sich mit Freiwilligkeit und Lippenbekenntnissen nicht realisieren. Deshalb ist das von der EU in Gesetzesform avisierte „Recht auf Reparatur“ zu begrüßen. Gerade weil es hohe Einsparungen auf Verbraucherseite ankündigt.
vom 13. November 2023
image

„Es ist höchste Zeit, dass wir das Modell der Wegwerfgesellschaft ad acta legen, das für unseren Planeten, unsere Gesundheit und unsere Wirtschaft so schädlich ist“, sagte Frans Timmermans, Vizepräsident der EU-Kommission, am 30. März dieses Jahres, als die Kommission ihren Gesetzesvorschlag zum „Recht auf Reparatur“ präsentierte. Ende Oktober hat der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz im Europäischen Parlament mit einer klaren Mehrheit den Gesetzesvorschlag gebilligt. Fördern will die EU damit die Reparaturen vor allem von Haushaltsgeräten sowie Smartphones und Laptops während der zweijährigen Garantiezeit und danach. Innerhalb der Garantiezeit wird eine Reparatur kostenlos sein, im Anschluss müssten Verbraucherinnen und Verbraucher dafür zahlen. Der Schritt, den die EU hier macht, ist lange notwendig und daher zu begrüßen. Ein Schritt zurück kann manchmal sinnvoll sein, wenn es wie hier der Schritt zurück in die Produktion längerlebiger Güter und in die längere Unterstützung funktionierender Software ist, es ist der Schritt zurück in die Kreislaufwirtschaft. Dass es dafür wieder eines Gesetzes bedurfte, wird zwar das Aufstöhnen derer, die ohnehin schon über die Überregulierung klagen, noch lauter machen. Es ist allerdings alternativlos. Sind wir mal ehrlich: Die Forderung, die EU möge doch bitte auf mehr Freiwilligkeit setzen, geht ins Leere. Dabei handelt es sich vielmehr um eine Hoffnung, die sich ohne weiteren Druck von oben ohnehin nie erfüllen wird. Insofern gibt es deutliche Parallelen zur Entwicklung auf dem Weg zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, schon da ist allein mit Lippenbekenntnissen und theoretischen Einlassungen wenig bis nichts passiert. Was nicht einen bösen Willen unterstellt, aber erst mit gesetzgeberischem Zwang erhalten dringend erforderliche Veränderungen die notwendige Priorisierung. 

 

Und auch das Argument, die Unternehmen seien beim „Recht auf Reparatur“ auf die Entwicklung nicht vorbereitet, zieht nicht wirklich. Im Gespräch ist so eine gesetzliche Regelung schon lange, es war demnach klar, dass etwas kommen würde – und die EU hat ohnehin sehr viel Zeit verstreichen lassen, um eine gesetzliche Regelung auf den Weg zu bringen. Natürlich darf auf der anderen Seite auch niemand so romantisch sein, dass bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern allein der persönliche Einsatz für Klima- und Umweltschutz für ein Ende der Wegwerfmentalität sorgt. Auch wenn das fatalistisch klingt: Ihnen muss das schon immer mit handfesten monetären Vorteilen schmackhaft gemacht werden. Da wiederum zeigen sich Parallelen zur nach wie vor nicht wegzubekommenden Massentierhaltung. Die Bereitschaft, für „das Gute“ mehr Geld in die Hand zu nehmen, hält sich in Grenzen. So gesehen hören sich die knapp 177 Milliarden Euro, die Konsumentinnen und Konsumenten in der EU laut Kommission innerhalb von 15 Jahren einsparen sollen, gut an. Wichtig wäre allerdings, dass die Preise für die Güter nicht binnen kurzer Zeit durch die Decke gehen, weil die Hersteller die Reparaturen von vorneherein in den Kaufpreis packen. Da wird es effektive Kontrollmechanismen brauchen. Hersteller sind jedenfalls dahingehend geschützt, dass sie eine Reparatur nicht um jeden Preis vornehmen müssen. Sie können ablehnen, wenn diese teurer wird als ein Neugerät. Letztlich führen die Regelungen im Idealfall dazu, dass künftig reparaturfreundlichere Produkte auf den Markt kommen und auch Software, die einwandfrei funktioniert, länger mit den notwenigen Updates versorgt wird. In den genannten 15 Jahren soll es laut Kommission möglich sein, dass wir 18,4 Millionen Tonnen CO2 einsparen und jährlich 35 Millionen Tonnen weniger Abfall auf unseren beeindruckenden Müllbergen ansammeln. Das kann niemand ernsthaft schlecht finden.

Ihr 

Alexander Pradka

Leitender Redakteur In-house Counsel

Alexander Pradka

Beitrag von Alexander Pradka

Dies könnte Sie auch interessieren

uva
Täglich grüßt das LKSG
Anfang Juni forderte die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, das deutsche Lieferketten-sorgfaltspflichtengesetz aufzuheben. Die Unionsparteien brachten...
uva
Zweifel am Erreichen der Ziele
Die Gültigkeit der aktuellen Version des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes, kurz KapMUG, endet mit Ablauf des 31. August dieses Jahres. Reformbedürftig...
240314_EU Parlament KI Gesetz_lukas-hND1OG3q67k-unsplash
EU-Parlament verabschiedet KI-Gesetz
Der 13. März 2024 könnte ein historisches Datum werden: Das Parlament der Europäischen Union einigte sich auf das laut eigenen Angaben weltweit erste Gesetz,...