Blockaden aus dem Weg räumen

Seit Mitte April liegt der Referentenentwurf der Bundesregierung für das Gesetz zur Finanzierung zukunftssichernder Investitionen (kurz Zukunftsfinanzierungsgesetz) vor. Die Politik will damit den Finanz­standort Deutschland attraktiver machen und Anschluss zur internationalen Konkurrenz finden. Die Ansätze sind gut. Der Mut, ein paar Tabus zu brechen, wäre noch besser.
vom 10. Mai 2023
image

Veränderungen betreffen vor allem das Gesellschaftsrecht, das Steuerrecht und das Kapitalmarktrecht. Das Vorhaben ließ am Start bereits aufhorchen und es ist positiv zu werten, dass nach dem ersten Schritt vor knapp elf Monaten, einem Eckpunktepapier von Christian Lindner und Dr. Marco Buschmann, jetzt schon der zweite gefolgt ist. Eine Reform ist allerdings vor allem im Hinlick auf die Unternehmensfinanzierung über den deutschen Kapitalmarkt dringend notwendig. Dabei kann der Abbau struktureller Wettbewerbsnachteile nur helfen. Das Interesse von Investoren aus dem In- und Ausland an einheimischen Unternehmen muss gestärkt­ werden. Noch wählen viele durch ausländische Investoren finanzierte Unternehmen lieber den Weg ins Ausland, allen voan nach Luxemburg und in die Niederlande, wo flexiblere Regelungen vorherrschen und das Gesellschaftsrecht weniger kompliziert ausgestaltet ist. Insofern ist die Modernisierung des Zugangs zum Kapitalmarkt der richtige Schritt. Von diesem erleichterten Zugang werden allen voran Start-ups, Wachstums­unternehmen und kleinere und mittlere Betriebe profitieren. In vielen Fällen sind sie Motor für die Fortentwicklung aktuell so wichtiger Themen wie Digitialisierung oder künstliche Intelligenz. Es könnten insofern in Zukunft tatsächlich wieder bessere Rahmenbedingungen vorherrschen. Diese sollten dann eine solide Basis dafür bilden, dass in Deutschland wieder mehr Innovationspotenziale gehoben werden. Eine erfreuliche Maßnahme ist das Comeback der Mehrstimmrechtsaktie, gut 25 Jahre nach ihrem Verschwinden. Für das Bestehen und die Fortentwicklung insbesondere junger Unternehmen ist es eine sinnvoll, Gründern und Ankerinvestoren die strategische Entscheidungsmacht zu überlassen und gleichzeitig Möglichkeiten an die Hand zu geben, sich über den Kapitalmarkt zusätzliche Gelder zu verschaffen. Damit kann langfristig das Wachstum eines Betriebes gesichert werden.

 

Sinnvoll ist auch der Ansatz, neue Reize für Mitarbeiterbeteiligungen zu setzen. Ein Punkt ist in diesem Zusammenhang die Anhebung des Steuerfreibetrags von bisher 1.440 auf neu 5.000 Euro pro Mitarbeiter und Mitarbeiterin. Fast noch wichtiger ist, dass der Gesetzesentwurf das Problem der so genannten „Dry-Income-Besteuerung“ angeht. Zurzeit können Steuerzahlungen allein durch den Besitz der Unternehmensanteile fällig sein – also obwohl noch gar kein Veräußerungsgewinn gemacht wurde. Vorgesehen ist die Ausweitung des Steueraufschubs auf unentgeltlich oder vergünstigt überlassene Mitarbeiterbeteiligungen von bisher zwölf auf dann 20 Jahre. Zusätzlich soll es die Pauschalbesteuerung in Höhe von 25 Prozent geben, das wird allerdings vor allem für diejenigen ein Vorteil sein, die ansonsten nach dem Spitzensteuersatz beurteilt werden. Gerade im Hinblick auf den Fachkräftemangel und die schwindende Investitionsbereitschaft könnten diese Maßnahmen für eine Trendumkehr sorgen: Mitarbeitende könnten länger gebunden sein, eine höhere Identifikation mit Unternehmen entwickeln und so auch deutlich motivierter den Fortschritt des eigenen Umfelds vorantreiben. In den Genuss der Vorteile sollen außerdem mehr Unternehmen kommen, statt wie bisher solche mit 250 auch solche mit bis zu 500 Mitarbeitenden, außerdem darf der Umsatz statt 50 auch 100 Millionen Euro betragen.

 

Zusätzlich zu den geplanten Maßnahmen wäre es nun noch wichtig, formale gesellschaftsrechtliche Hürden zu beseitigen und Aufwand und Kosten für das „Corporate Housekeeping“ zu reduzieren, also für all das, was Unternehmen tun müssen, um ihren handels- und gesellschaftsrechtlichen Vorgaben zu genügen. Dafür wird es nicht reichen, das Grundkapital für den Börsengang von 1,25 Millionen Euro auf eine Million abzusenken. Wer eine Million hat, wird auch die 250.000 noch aufbringen können. Auch die Schaffung von Rahmenbedingungen für die Special Purpose Acquisition Companies (SPAC) wird nicht den erhofften Aufschwung bringen, die Beliebtheit der „Börsenmäntel“ sinkt bereits wieder. Hier wäre es sinnvoller, etwa Formvorschriften und Berichterstattungspflichten abzumildern. Diese sind oft die höheren Hürden.

Alexander Pradka

Beitrag von Alexander Pradka

Dies könnte Sie auch interessieren

uva
Schiedsgerichtsbarkeit stärken
Bundesregierung und Gesetzgeber haben es nicht leicht und werden für ihre Vorhaben und Gesetze oft kritisiert. Häufig auch zurecht, Regelungen sind oft...
Es wird Zeit für das neue Arbeitszeitgesetz
Seit Mitte April des vergangenen Jahres liegt der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BAMS) zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes...
Hehre Ziele und handfeste monetäre Vorteile
Ohne Gesetz geht es nicht. Klima- und Umweltschutz lassen sich mit Freiwilligkeit und Lippenbekenntnissen nicht realisieren. Deshalb ist das von der EU...