Hintergrund der Studie

Das hinter der Studie mit dem Motto „Empfehlung ist die beste Referenz“ stehende Konzept hat sich über die vergangenen gut elf Jahre bewährt. Die Empfehlungen stammen ausschließlich aus den Rechtsabteilungen der Unternehmen selbst, es urteilt also keine Jury darüber, ob eine Aufnahme in die Ranglisten erfolgt oder nicht. Bei der Abbildung wächst die Zahl der Empfehlungen und nähert sich der 10.000er-Schwelle. 

 
Erhebungsmethode für den Kanzleimonitor
In diesem Jahr haben sich 649 Unternehmen an der Erhebung beteiligt. Das Deutsche Institut für Rechtsabteilungen stellte sicher, dass ausschließlich Personen, die im General Counsel Leadership Circle, Labour & Employment Law Leadership Circle sowie dem Chief Compliance Officer Leadership Circle aufgeführt sind, an der Erhebung teilnahmen. Die große Mehrheit der Teilnehmer der Studie gab online ihre Empfehlungen ab. Für jeden einzelnen generierte das System eine Teilnehmer-ID, deren Angabe das Ausfüllen der einzelnen Fragebögen ermöglichte. Bei den wenigen Teilnehmern, die die Fragebögen auf Papier aushändigten, wurde die Identität persönlich festgestellt. Da sich ein Mandantenverhältnis zwischen einer Rechtsabteilung oder auch Compliance-Verantwortlichen und den externen Beraterinnen und Beratern häufig über längere Zeiträume erstrecken, wäre die isolierte Ein-Jahres-Betrachtung geeignet, einen limitierten Eindruck zu hinterlassen. Deshalb hat sich der Herausgeber entschlossen, der Veröffentlichung eine Drei-Jahres-Betrachtung zugrunde zu legen. Um auf der anderen Seite der angemessenen Gewichtung einer Empfehlung entsprechend der Aktualität Rechnung zu tragen, werden die Vorjahre 2023 und 2022 in der aktuellen Auswertung 2024/2025 noch wie folgt berücksichtigt:    
 
• Empfehlungen aus dem Jahr 2023 werden anteilig noch mit 0,5 und  
• Empfehlungen aus dem Jahr 2022 werden anteilig noch mit 0,25 in der Auswertung 2024/205 berücksichtigt. 
 
Insgesamt ergibt sich daraus eine Gesamtempfehlungszahl von 9.686 Bei einer Unternehmenszahl von 649 stammen somit aus jedem Unternehmen durchschnittlich knapp 15 Empfehlungen. 
 
 
 

Disclaimer

Die in dieser Studie enthaltenen Empfehlungen sowie deren grafische Darstellung bilden das empirisch quantitative Ergebnis ab. Die Untersuchung wurde von dem Herausgeber mit größter Sorgfalt und Unabhängigkeit durchgeführt. Die Darstellungen und Nennungen von Kanzleien und Anwälten dienen nicht der Werbung und haben keinen wirtschaftlichen Bezug. Sie sind als Marktüberblick zu verstehen. Die Studienergebnisse werden in drei Kapiteln präsentiert: demografische Ergebnisse, Gesamtauswertung der Empfehlungen sowie die Auswertung der Rechtsgebiete. Die Auflistung der Kanzleien erfolgt in absteigender Sortierung der Anzahl der auf die Kanzlei entfallenen Empfehlungen. Bei gleicher Anzahl von Empfehlungen erfolgt eine alphabetisch sortierte Darstellung unter Teilung der Platzierungen. Bei den Auswertungen handelt es sich lediglich um die Wiedergabe der Befragungsergebnisse und nicht um ein Ranking der Redaktion. Der Herausgeber kann keine Garantie und Verantwortung für die Qualität der einzelnen Empfehlungen oder fehlende Empfehlungen der Unternehmen übernehmen.