Aktuelle Studie

Es geht wieder los: Unsere Umfragekampagne für den Kanzleimonitor 2025/2026 geht an den Start. Im Herbst erscheint bereits die 13. Auflage des Klassikers unter den Sozietätenrankings. 

 

 

Und Ihr habt wieder Gelegenheit, Eure persönlichen Erfahrungen mit Sozietäten und ihren Rechtsanwältinnen und -anwälten an andere weiterzugeben. Davon profitieren alle – auch Ihr, schließlich bekommt Ihr auf diese Art und Weise mit, wer sich auf einem bestimmten Rechtsgebiet bereits bewährt hat. Insofern dient der Kanzleimonitor als Plattform, wo Unternehmensjuristen und Unternehmensjuristinnen auf der einen und Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen auf der anderen Seite einander begegnen.

 

 

Wir alle wissen, dass Zeit insbesondere im Berufsleben ein knappes Gut ist. Die Umfrage ist deshalb so gestaltet, dass Ihr diese bequem und mit einem überschaubaren Aufwand von rund zehn Minuten durchführen könnt. Die Suche nach der geeigneten Rechtsberatung dauert da sicher etwas länger.

Im letzten Buch haben wir 9.868 Empfehlungen aus 649 Unternehmen in Deutschland abgebildet. Wir fragen die Empfehlungen für gut 30 Rechtsgebiete ab. Es kommen nur solche in das Buch, die einen Bezug zur Arbeit der Rechtsabteilung haben. Teilnehmen können nur Unternehmensjuristinnen und -juristen, die beim Deutschen Institut für Rechtsabteilungen und Unternehmensjuristen registriert sind. 

 

 

Das hinter der Studie mit dem Motto „Empfehlung ist die beste Referenz“ stehende Konzept hat sich über die vergangenen gut zwölf Jahre bewährt. Die Empfehlungen stammen ausschließlich aus den Rechtsabteilungen der Unternehmen selbst, es urteilt also keine Jury darüber, ob eine Aufnahme in die Ranglisten erfolgt oder nicht. Die in der Studie später enthaltenen Empfehlungen sowie deren grafische Darstellung bilden das empirisch quantitative Ergebnis ab. Die Darstellungen und Nennungen von Kanzleien und Anwälten dienen nicht der Werbung und haben keinen wirtschaftlichen Bezug. Sie sind als Marktüberblick zu verstehen. Bei den Auswertungen handelt es sich lediglich um die Wiedergabe der Befragungsergebnisse und nicht um ein Ranking der Redaktion. Der Herausgeber kann keine Garantie und Verantwortung für die Qualität der einzelnen Empfehlungen oder fehlende Empfehlungen der Unternehmen übernehmen.