Bereits im letzten Jahr war im Vergleich zu 2022 ein Anstieg in Höhe von gut 15 Prozent zu verzeichnen. Dabei geht es um die „reinen“ Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälte. Die meisten Syndizi gibt es im Bezirk der Rechtsanwaltskammer München (989), gefolgt von Düsseldorf (667), Frankfurt am Main (666) und Hamm (610). Zugenommen hat bundesweit auch die Anzahl der Syndizi und Rechtsanwälte mit Doppelzulassung. Zum Stichtag 1. Januar 2024 tauchen in der Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer 19.381 auf, das sind rund 4,5 Prozent mehr als noch im Vorjahr. Auch da ist die Tendenz über die Jahre steigend. Hoch ist in der Berufsgruppe nach wie vor der Frauenanteil. Bei den reinen Syndizi liegt dieser bei gut 59 Prozent, bei den Syndizi und Rechtsanwälten mit Doppelzulassung bei knapp 46 Prozent. Zum Vergleich: In der Statistik der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind von insgesamt 139.589 lediglich 48.542 weiblichen Geschlechts. Das entspricht rund 35 Prozent. Weiterhin rückläufig ist die Zahl der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Einzelzulassung. Zum Stichtag des vergangenen Jahres gab es in Deutschland noch 140.713, demnach 1.124 mehr als in diesem Jahr. Schon 2023 und 2022 war in dieser Statistik ein Rückgang von jeweils rund 2.000 Berufsträgern zu verzeichnen. Die Bundesrechtsanwaltskammer meldet für die 28 Kammern in Deutschland dennoch einen Mitgliederzuwachs. Deren Gesamtzahl lag zum 1. Januar 2024 bei 172.514, das entspricht gegenüber dem Vorjahr (169.388) einem Plus in Höhe von 1,85 Prozent. Wie die Kammer selbst mitteilt, basiert der Zuwachs der Gesamtmitglieder im Wesentlichen auf dem – so wörtlich – enormen Anstieg der nichtanwaltlichen Mitglieder nach § 60 Absatz 2 Nr. 3 der Bundesrechtsanwaltsordnung. Das sind die nichtanwaltlichen Mitglieder von Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen von Berufsausübungsgesellschaften, deren Mitgliedschaften in der Bundesrechtsanwaltskammer sich gegenüber 2023 mehr als verdoppelt haben. Die Berufsausübungsgesellschaften sind seit dem 1. August 2022 zulassungspflichtig.
Zum Stichtag gab es in Deutschland 46.035 Fachanwältinnen und Fachanwälte, die 58.474 Fachanwaltstitel führten. Eine Person kann bis maximal drei verschiedene Fachanwaltstitel innehaben. Die Zahl ist beinahe mit der im Vorjahr identisch, in diesem Segment liegt der Frauenanteil konstant bei rund 33 Prozent. Die beliebteste Fachanwaltschaft ist nach wie vor mit großem Vorsprung das Arbeitsrecht, in diesem Bereich tummeln sich bundesweit 11.163. Auf Platz zwei folgt das Familienrecht mit 8.759 Anwältinnen und Anwälten. Dahinter klafft bis zum Steuerrecht auf Rang drei mit 4.695 Spezialistinnen und Spezialisten nochmals eine große Lücke. Ab da werden die Abstände dann geringer: Platz vier belegt das Verkehrsrecht mit 4.400 Fachanwältinnen und -anwälten, auf Rang fünf folgt das Strafrecht mit 3.994 Vertreterinnen und Vertretern. Danach kommen das Miet- und Wohnrecht (3.876), das Bau- und Architektenrecht (3.216) sowie das Erbrecht (2.372). Die Top Ten komplettieren das Handels- und Gesellschaftsrecht mit 2.148 und das Medienrecht mit 1.972 Fachanwältinnen und -anwälten. Insgesamt 24 Fachanwaltschaften weist die Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer aus. Im ersten Jahr der Erhebung, 1960, gab es gerade einmal derer zwei: Das Steuerrecht und das Verwaltungsrecht und im ganzen Bundesgebiet lag die Zahl der spezialisierten Anwälte noch bei 911. Das heute vorne liegende Arbeitsrecht kam erst 1990 hinzu. Um die Jahrtausendwende gab es erst sieben Fachanwaltschaften, bis 2010 wuchs die Zahl dann bis auf 20 an.
■ Alexander Pradka