Stete Rechenschaft über Rechtschaffenheit

Mit einem neuen Gesetz auf nationaler sowie einer korrespondierenden Initiative auf europäischer Ebene wird „soft law“ zu „hard law“. Der Anspruch der Unternehmen an verantwortungsvolles, nachhaltiges Handeln dringt in ihren Pflichtenkreis vor. Gerade der EU-Entwurf geht vielen aber zu weit, vor allem der Mittelstand schlägt Alarm.
vom 14. Januar 2023
image
Beitrag von Alexander Pradka

Dies könnte Sie auch interessieren

Twitter Illustrations The X app, formerly Twitter is seen on the Apple App Store is seen in this photo illustration on 1
Stillstand vorprogrammiert
Die Europäische Union hat sehr ambitionierte Nachhaltigkeitsziele formuliert. Im Grunde zweifelt auch niemand daran, dass sie zurecht so hochgesteckt sind....
Twitter Illustrations The X app, formerly Twitter is seen on the Apple App Store is seen in this photo illustration on 1
Ein Schutzschild gegen das Schwert der Kartellrechtsbehörden
Kartellrechtsverstöße können für Unternehmen erhebliche Sanktionen zur Folge haben. Ein Compliance Management System schützt zwar nicht immer vor möglichen...
Twitter Illustrations The X app, formerly Twitter is seen on the Apple App Store is seen in this photo illustration on 1
Vor der behördlichen Genehmigung nur ja die Füße stillhalten
M&A und Joint Ventures werfen oft wettbewerbsrechtliche Fragen auf. Im besten Fall ist die Antwort kurz: Nicht anmeldepflichtig. Andernfalls müssen sich...