Vereine machen es Aktiengesellschaften gleich

Künftig können auch deutsche Vereine standardmäßig ihre Mitgliederversammlungen in hybrider Form oder vollständig virtuell abhalten. Eine Änderung der Vereinssatzung ist dafür nicht mehr notwendig. Möglich macht das eine Änderung der im Bürgerlichen Gesetzbuch niedergelegten Regelungen zum Vereinsrecht. Die entsprechenden Änderungen sind am 21. März 2023 in Kraft getreten.
vom 23. März 2023
image

Grundsätzlich möglich waren hybride und virtuelle Vereinssitzungen zwar schon bisher: Dafür war allerdings eine entsprechende Bestimmung in der Satzung des Vereins zwingende Voraussetzung. Das ist nun nicht mehr der Fall. Beschleunigt hat die Digitalisierung des deutschen Vereinsrechts die Corona-Pandemie. Während der Phase der Kontaktbeschränkung existierte eine Sonderregelung, nach der es Vereinen ohne Satzungsänderung möglich war, ihre Sitzungen im Wege virtueller Zusammenkünfte abzuhalten. Diese Regelung ist allerdings schon seit dem 31. August des vergangenen Jahres nicht mehr gültig. Zunächst hatte der deutsche Gesetzgeber die virtuelle Hauptversammlung im Aktienrecht fest etabliert. Ein weiterer Schritt war die Ermöglichung der Online-Beurkundung im Gesellschaftsrecht. Jetzt zieht das Vereinsrecht nach.      

Buschmann: Digitalisierung des Rechts weiter voranbringen

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann berichtet anlässlich des Inkrafttretens von „guten Erfahrungen“, die Vereine in der Bundesrepublik mit „diesen Formaten“ gemacht haben. Insofern sei die Erleichterung bei den Voraussetzungen für hybride und virtuelle Vereinssitzungen ein „logischer nächster Schritt“. Er kündigte außerdem an, die Digitalisierung des Rechts weiter voranzubringen. „Zum Beispiel werden wir auch im Wohnungseigentumsgesetz virtuelle Versammlungen erleichtern.“

Unterschiedliche Voraussetzungen

Möchte ein Verein künftig seine Mitgliederversammlung komplett online abhalten, muss das Einberufungsorgan, also in der Regel der Vorstand, dazu ermächtigt sein. Dafür reicht der Beschluss der Mitglieder des Vereins aus, auch die Beschlussfassung unterliegt keiner spezifischen Form, er muss also nicht im Rahmen einer Mitgliederversammlung getroffen sein. Wird er dort getroffen, reicht Stimmenmehrheit, außerhalb der Mitgliederversammlung kann er nur mit schriftlicher Zustimmung aller Mitglieder gefasst werden. Im Falle einer hybriden Mitgliederversammlung kann der Vorstand die entsprechende Einberufung ohne Ermächtigung vornehmen. Die neuen Regelungen sind auch auf die Sitzungen des Vorstands anzuwenden, der aus mehreren Personen besteht. Initiiert wurden die gesetzlichen Änderungen vom Bundesrat.       

Copyright Bild:  Unsplash, Compare Fibre

Beitrag von Alexander Pradka

Dies könnte Sie auch interessieren

250428_News_BFH_Arbeitszimmer_getty-images_unsplash
EU
Umzug allein wegen Arbeitszimmer: Nicht abzugsfähig
Bezieht ein Steuerpflichtiger eine neue Wohnung, um dort erstmals ein Arbeitszimmer einzurichten, so sind die Aufwendungen für den Umzug nicht als Werbungskosten...
250424_News_Apple Meta Geldbuße_james-yarema-unsplash
EU
Hohe Geldbußen für Apple und Meta
Die EU-Kommission hat gegen Apple und die Facebook- sowie Instagram-Mutter Meta wegen des Verstoßes gegen das Gesetz über digitale Märkte (DMA) Geldbußen...
250423_News_Kein Hund im Büro_pavel-herceg-unsplash
Kein Hund im Büro
Aus der Tatsache, dass das Mitbringen eines Hundes an den Arbeitsplatz längere Zeit nicht beanstandet wurde, kann nicht auf eine grundsätzliche Erlaubnis...