Porsche und VW: Information des Kapitalmarktes nicht verwerflich

Laut Beschluss des Oberlandesgerichts Celle war Porsches Information an den Kapitalmarkt zur Übernahme von Volkswagen nicht verwerflich. Das bedeutet, Anleger, die auf fallende Kurse bei den VW-Aktien gesetzt hatten, bleiben auf ihrem Schaden sitzen. Dieser soll bei mehreren Milliarden Euro liegen. Die Begründung des Beschlusses weist eine Ungereimtheit auf.
vom 6. Oktober 2022
image

June 24, 2021: En la comuna 13 se populariza cafe con la imagen de Pablo Escobar
„Pablo Escobar“ kann in der EU nicht als Marke eingetragen werden
Das Europäische Gericht (EuG) hat eine Entscheidung des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) bestätigt, nachdem der Name „Pablo...
16 March 2024: Symbolic image of exclusion, racism and discrimination
Nur bei hinreichender Konkretisierung Entschädigung wegen „Mobbings“
„Mobbing“ ist kein Rechtsbegriff und damit auch keine mit einer Rechtsnorm vergleichbare selbstständige Grundlage für Ansprüche von Arbeitnehmern gegenüber...
E-commerce Photo Illustrations Amazon logo displayed on a laptop screen and a small shopping cart are seen in this illus
EU
Amazon muss Werbearchiv öffentlich zugänglich machen
Laut einem Beschluss des Vizepräsidenten des Europäischen Gerichtshofes muss Amazon ein Werbearchiv mit detaillierten Informationen über die Online-Werbung...