Porsche und VW: Information des Kapitalmarktes nicht verwerflich

Laut Beschluss des Oberlandesgerichts Celle war Porsches Information an den Kapitalmarkt zur Übernahme von Volkswagen nicht verwerflich. Das bedeutet, Anleger, die auf fallende Kurse bei den VW-Aktien gesetzt hatten, bleiben auf ihrem Schaden sitzen. Dieser soll bei mehreren Milliarden Euro liegen. Die Begründung des Beschlusses weist eine Ungereimtheit auf.
vom 6. Oktober 2022
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