Porsche und VW: Information des Kapitalmarktes nicht verwerflich

Laut Beschluss des Oberlandesgerichts Celle war Porsches Information an den Kapitalmarkt zur Übernahme von Volkswagen nicht verwerflich. Das bedeutet, Anleger, die auf fallende Kurse bei den VW-Aktien gesetzt hatten, bleiben auf ihrem Schaden sitzen. Dieser soll bei mehreren Milliarden Euro liegen. Die Begründung des Beschlusses weist eine Ungereimtheit auf.
vom 6. Oktober 2022
image

250317_News_BVerfG_VARTA_yunus-tug-unsplash
Ehemalige VARTA-Aktionäre mit Verfassungsbeschwerde erfolglos
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde mehrerer Aktionäre der VARTA AG als unzulässig verworfen. Diese hatten sich gegen zwei gerichtliche...
250314_News_NRW Commercial Court_feyza-yildirim-unsplash
Nordrhein-Westfalen führt Commercial Courts ein
Das Landeskabinett in Düsseldorf hat die Verordnung über die Einrichtung eines Commercial Courts und von Commercial Chambers gebilligt. Am 1. April wird...
250311_News_Sektoruntersuchung_Kraftstoff_felix-unsplash
Bundeskartellamt: Kraftstoffgroßhandel bleibt im Fokus von Untersuchungen
Das Bundeskartellamt hat ein Prüfungsverfahren eingeleitet, in dem es feststellen will, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung...