Die EU-Kommission will damit den Verwaltungsaufwand von Unternehmen reduzieren, die formal nicht mehr zu den kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) gehören, strukturell und im Zusammenhang mit personellen und finanziellen Ressourcen aber nicht mit Großunternehmen mithalten können. Laut Angaben der EU-Kommission würden innerhalb der Europäischen Union rund 38.000 Unternehmen in die neue Kategorie der SMC fallen. Voraussetzung ist, dass sie zwischen 250 und 749 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz bis 150 Millionen Euro erzielen oder ein Gesamtvermögen von bis zu 129 Millionen Euro aufweisen. Bis jetzt gehören KMU mit mehr als 250 Mitarbeitern zur Kategorie der Großunternehmen und müssen dementsprechend strenge Compliance-Vorgaben erfüllen. Die Maßnahme soll das Ziel der EU-Kommission unterstützen, die Verwaltungskosten insgesamt um 25 Prozent und für KMU um 35 Prozent zu senken. Exekutiv-Vizepräsident Stéphane Séjourné bezeichnet das Omnibus-IV-Paket als „Meilenstein“ beim Bürokratieabbau und der Vereinfachung von Vorschriften. „Es bietet neue Vorteile für kleine und mittelgroße Unternehmen und stellt sicher, dass die Rechtsvorschriften an die Realität vor Ort angepasst werden.“
SMC sollen in Richtlinien und Verordnungen etabliert werden
SMC sollen künftig in Richtlinien und Verordnungen der EU konkret genannt sein und von verschiedenen Entlastungen profitieren. Sie sollen etwa im Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung ebenso wie Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitenden von der Pflicht befreit werden, Verzeichnisse über Verarbeitungstätigkeiten zu führen. Diese Pflicht soll zudem nur mehr für besonders risikobehaftete Datenverarbeitungen gelten. Senken will die EU-Kommission den Aufwand für Kapitalmaßnahmen und Börsengänge und dafür einen vereinfachten EU-Wachstumsemissionsprospekt einführen. Befreit werden sollen SMC darüber hinaus von den Sorgfalts- und Rückverfolgungspflichten im Zusammenhang mit der Lieferkette für Batterierohstoffe. Ein spezieller Helpdesk soll bei Handelsbeschwerden im Bereich von Dumping und Subventionen unterstützen. Last but not least soll die Registrierungspflicht für Importeure von Geräten mit fluorierten Treibhausgasen nur gelten, wenn das Produkt tatsächlich von Berichtspflichten oder Begrenzungen betroffen ist.
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