Auch Sachgründung einer GmbH soll bald online möglich sein

Das Bundesministerium der Justiz will die Möglichkeit zur Online-Gründung einer GmbH erweitern. Dafür hat es am 22. März den Referentenentwurf eines Gesetzes veröffentlicht, das die Regelungen des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) aus dem Vorjahr ergänzt. Ab dem 1. August dieses Jahres sollen außerdem weitere Online-Verfahren für Registeranmeldungen möglich sein.
vom 22. März 2022
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Auch Sachgründung einer GmbH soll bald online möglich seinDas Bundesministerium der Justiz will die Möglichkeit zur Online-Gründung einer GmbH erweitern. Dafür hat es am 22. März den Referentenentwurf eines Gesetzes veröffentlicht, das die Regelungen des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) aus dem Vorjahr ergänzt. Ab dem 1. August dieses Jahres sollen außerdem weitere Online-Verfahren für Registeranmeldungen möglich sein.
Bisher war die Gründung einer GmbH auf virtuellem Wege nur im Falle der Bargründung möglich. Dabei erbringen die Gründer das notwendige Stammkapital in Geld. Der jetzige Referentenentwurf erweitert den Anwendungsbereich der Online-Gründung auf die Sachgründungen. Hier bringen die Gründer das Kapital in Form von Gegenständen ein, also etwa Fahrzeuge. Erwartungsgemäß ausgenommen bleiben allerdings Sachgründungen unter Einbringen von Gegenständen, für deren Übertragung es der notariellen Beurkundung bedarf. Will jemand Grundstücke oder andere GmbH-Anteile einbringen, bleibt es beim herkömmlichen Verfahren.
 

Registeranmeldungen per Videokommunikation

Das DiRUG ermöglicht es außerdem bereits jetzt, dass bei Einzelkaufleuten und Kapitalgesellschaften sowie Zweigniederlassungen die notarielle Beglaubigung von Handelsregisteranmeldungen mittels Videokommunikation stattfinden kann. In Zukunft soll dieser Weg nicht mehr auf bestimmte Rechtsträger beschränkt sein, sondern für alle gelten. Mit einbezogen sind künftig Anmeldungen zum Partnerschafts-, Genossenschafts- und Vereinsregister. Darüber bezieht der Referentenentwurf auch Gesellschafterbeschlüsse zur Änderung des Gesellschaftervertrags, also satzungsändernde Beschlüsse, einschließlich Kapitalmaßnahmen in den Anwendungsbereich des Online-Verfahrens ein.
 

BMJ will Wirtschaftsstandort Deutschland stärken

„Im letzten Jahr wurde der längst überfällige Schritt zur Ermöglichung der Online-Gründung einer GmbH getan. Mit dem nun vorgelegten Referentenentwurf gehen wir konsequent weiter: Online-Anmeldungen zum Register sollen auch für andere Rechtsträger möglich sein und Online-Beurkundungen sollen noch weitreichender ermöglicht werden“, sagt Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann. „Hiermit stärken wir den Wirtschafts- und Innovationsstandort Deutschland und bringen das Beurkundungs- und Beglaubigungswesen weiter in das 21. Jahrhundert.“Bildnachweise: © Unsplash / Campaign Creators

Beitrag von Alexander Pradka

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