221121_News_Sale and rent back_US_Vitor Paladini
„Sale and rent back“ – Verstoß gegen Verbot des Rückkaufhandels?
§ 34 Abs. 4 der Gewerbeordnung (GewO) sieht das Verbot des gewerbsmäßigen Ankaufs beweglicher Sachen mit Gewährung eines Rückkaufrechts vor. Das Geschäftsmodell „sale and rent back“ unterliegt grundsätzlich nicht diesem Verbot, wie der Bundesgerichtshof...
Vertragsrecht
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So leicht kann es sich Netflix mit Preiserhöhungen nicht machen
Der Streamingdienstleister mit weltweit 222 Millionen Abonnentinnen und Abonnenten – in Deutschland sind es rund 25 Millionen – hatte versucht, sich Preiserhöhungen...
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