Dr. Philip Radlanski, LL.M.
Dr. Philip Radlanski berät deutsche, US-amerikanische und internationale Unternehmen unterschiedlicher Größe bei datenschutzrechtlichen Fragestellungen. Schwerpunkte seiner Beratung sind insbesondere komplexe und innovative Projekte mit datenschutzrechtlichem Einschlag und internationalem Bezug sowie Cybersicherheit (insbesondere bei Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten). Europaweit bekannt wurde seine Vertretung im ersten deutschen Prozess gegen ein DSGVO-Bußgeld, in dem er eine Reduzierung der Multimillionen-Euro-Strafe um mehr als 90 Prozent erreichen konnte.
Handelsblatt führt ihn als „Anwalt der Zukunft” in den Kategorien Datenschutz (seit 2022) und Konfliktlösung (seit 2023). Mandanten schätzen seine „praxisnahe und rechtlich fundierte Beratung zu hochwertigen “Datenschutzthemen” und seine Fähigkeit, „kurz und bündig unternehmensfreundliche Ratschläge” zu geben (Legal 500 Deutschland 2023), sowie seine „sehr große Expertise im Bereich Datenschutz, insbesondere im Bereich Einwilligungs-Management und in korrespondierenden Themen” und seine „sehr gute Erreichbarkeit auch deutlich über ,normale’
Arbeitszeiten hinaus” (Legal 500 Deutschland 2024).
Dr. Philip Radlanski zeichnet sich durch einen praxisorientierten Beratungsansatz aus, den er durch mehrmonatige Abordnungen in die Rechtsabteilungen eines führenden deutschen Internetdiensteanbieters sowie eines international agierenden Online-Marktplatzes für Lebensmittellieferungen weiter schärfen konnte. Ein weiteres einjähriges Secondment in der Global Privacy & Data Security Group einer internationalen Kanzlei in New York hat sein Verständnis für den US-amerikanischen Markt und US-amerikanische Mandanten geprägt.
Dr. Philip Radlanski ist Local Partner in der Praxisgruppe IP & Technology bei Greenberg Traurig in Berlin. Er studierte Rechtswissenschaften in Regensburg (1. Staatsexamen, Dr. iur.) und Sheffield (Erasmus-Studium), sowie am King’s College London (LL.M.). Während seiner Ausbildung war er unter anderem für die Filmförderungsanstalt (FFA), die Cybercrime-Abteilung der Berliner Staatsanwaltschaft und verschiedene internationale Wirtschaftskanzleien in Berlin, New York und Sydney tätig.
Diana Hampe
Diana Hampe arbeitet seit September 2024 als General Counsel Legal & Compliance bei Mobis Parts Europe N.V. Zuvor leitete sie die Abteilung Legal and Real Estate bei Christ Juweliere und Uhrmacher seit 1863 GmbH und war in verschiedenen Positionen im Direktvertrieb und in der Automobilzulieferindustrie tätig. Diana Hampe studierte Rechtswissenschaften und Sprache und Kultur Koreas an der Ruhr-Universität Bochum, an der Reichsuniversität zu Leiden und an der Seoul National University. An der FernUniversität in Hagen absolvierte sie zudem den Master of Mediation.
Kai Scholz
Kai ist ein deutscher Rechtsanwalt mit Fachkenntnissen in den Bereichen Bank- und Finanzwesen, Gesellschaftsrecht, M&A, Vermögensverwaltung, Energie und Rechtsstreitigkeiten. Er ist der Leiter der Rechtsabteilung unseres deutschen Büros. Kai hat sein Jurastudium in Baku, Aserbaidschan und an der Georg-August-Universität in Göttingen und Frankfurt am Main abgeschlossen und seitdem eine herausragende Karriere im deutschen Rechts-, Energie- und Finanzsektor gemacht. Er verfügt über umfassende Erfahrung in den Bereichen Bankwesen, Finanzen, Wertpapierrecht, Unternehmensfinanzierung, Fusionen und Übernahmen, Finanzkriminalität/Compliance/Sanktionen, Energierecht und Rechtsstreitigkeiten/Schiedsverfahren. Er sammelte Erfahrungen bei führenden internationalen Anwaltskanzleien wie Mayer Brown LLP und hatte wichtige Führungspositionen inne, unter anderem als Head of Legal/Compliance bei der VTB Bank (Europe) und als Director bei Barclays. Als Inhouse Counsel bei der ehemaligen RWE Dea AG (heute Harbor Energy) sammelte er Erfahrungen im Energiesektor, indem er internationale Öl- und Gasprojekte in Ägypten, Aserbaidschan, Turkmenistan, Polen und der Ukraine koordinierte und für die Ausarbeitung und Verhandlung internationaler Öl- und Gasverträge verantwortlich war.
Als ehemaliger AML-Beauftragter, Compliance-Beauftragter, MaRisk-Beauftragter und Datenschutzbeauftragter einer internationalen Bank unterstützt er Mandanten in geldwäsche-, compliance-, sanktions- und datenschutzrechtlichen Angelegenheiten und bereitet entsprechende Anträge bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Bundesbank vor und vertritt Mandanten im Zusammenhang mit datenschutzrechtlichen Angelegenheiten.
Mit seiner Erfahrung als Head of Legal ist er Ihr kompetenter Berater und vertritt Mandanten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich mit dem Ziel, eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung für Sie zu finden.
Kai verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung zu allen Aspekten des Bankaufsichtsrechts.
Kai Scholz
Kai ist ein deutscher Rechtsanwalt mit Fachkenntnissen in den Bereichen Bank- und Finanzwesen, Gesellschaftsrecht, M&A, Vermögensverwaltung, Energie und Rechtsstreitigkeiten. Er ist der Leiter der Rechtsabteilung unseres deutschen Büros. Kai hat sein Jurastudium in Baku, Aserbaidschan und an der Georg-August-Universität in Göttingen und Frankfurt am Main abgeschlossen und seitdem eine herausragende Karriere im deutschen Rechts-, Energie- und Finanzsektor gemacht. Er verfügt über umfassende Erfahrung in den Bereichen Bankwesen, Finanzen, Wertpapierrecht, Unternehmensfinanzierung, Fusionen und Übernahmen, Finanzkriminalität/Compliance/Sanktionen, Energierecht und Rechtsstreitigkeiten/Schiedsverfahren. Er sammelte Erfahrungen bei führenden internationalen Anwaltskanzleien wie Mayer Brown LLP und hatte wichtige Führungspositionen inne, unter anderem als Head of Legal/Compliance bei der VTB Bank (Europe) und als Director bei Barclays. Als Inhouse Counsel bei der ehemaligen RWE Dea AG (heute Harbor Energy) sammelte er Erfahrungen im Energiesektor, indem er internationale Öl- und Gasprojekte in Ägypten, Aserbaidschan, Turkmenistan, Polen und der Ukraine koordinierte und für die Ausarbeitung und Verhandlung internationaler Öl- und Gasverträge verantwortlich war.
Als ehemaliger AML-Beauftragter, Compliance-Beauftragter, MaRisk-Beauftragter und Datenschutzbeauftragter einer internationalen Bank unterstützt er Mandanten in geldwäsche-, compliance-, sanktions- und datenschutzrechtlichen Angelegenheiten und bereitet entsprechende Anträge bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Bundesbank vor und vertritt Mandanten im Zusammenhang mit datenschutzrechtlichen Angelegenheiten.
Mit seiner Erfahrung als Head of Legal ist er Ihr kompetenter Berater und vertritt Mandanten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich mit dem Ziel, eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung für Sie zu finden.
Kai verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung zu allen Aspekten des Bankaufsichtsrechts.
Jan Borowski
Jan Borowski verantwortet seit 2011 bei der Wolters Kluwer Deutschland GmbH verschiedene Software-Produkte im Bereich Legal Technology, inzwischen in der Funktion als Beratungsleiter. Nachdem er während seines Jurastudiums und Rechtsreferendariats als einer der ersten Internet-Pioniere für juristische Wissenslösungen in Deutschland verschiedener Online-Portale aufgebaut hatte, übernahm er parallel mit der Zulassung als Rechtsanwalt im Jahre 2002 zunächst die Urteilsdokumentation bei der MBO Verlag GmbH und wenig später die Redaktionsleitung Wirtschaftsrecht bei der LexisNexis Deutschland GmbH sowie im Jahre 2010 zusätzlich die Projektleitung Legal Online. Mit der Übernahme von LexisNexis Deutschland durch Wolters Kluwer wechselte er 2012 in neuer Funktion in die Unternehmenszentrale am Standort Hürth bei Köln, wo er als Produktmanager verschiedene Recherche- und Software-Lösungen für Juristen betreute. Seit 2020 berät Jan Borowski mittelständische und größere Unternehmen bei der Einführung von Legal Management Plattformen mit Hilfe der Technologieangebote von Wolters Kluwer.
Sebastian Dürdoth
Sebastian Dürdoth ist seit 2021 Syndikusrechtsanwalt bei Microsoft in München und betreut neben Cloud-Transaktionen schwerpunktmäßig das Thema KI. Nach seinem Studium in England (Oxford, LSE) und Paris (Sciences Po) erwarb er 2010 die Zulassung als Solicitor (England & Wales) und 2015 als Rechtsanwalt. Vor Microsoft arbeitete er als Solicitor/Rechtsanwalt bei Linklaters und Olswang in London und Berlin sowie als Syndikusrechtsanwalt bei airberlin und AWS.
Dr. Carsten Stender
Dr. Carsten Stender ist Ministerialdirektor im Bundesarbeitsministerium. Dort leitet er die für Europapolitik und Internationales zuständige Abteilung, die sich unter anderem mit den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation beschäftigt. Er ist Federführer für das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Unternehmensverantwortung (CSDDD). Herr Stender ist Volljurist. Er hält zudem Abschlüsse in Politikwissenschaft und Public Management. Die Dissertation beschäftigte sich mit anwendungs- und vollzugsfreundlicher Rechtssetzung. Frühere berufliche Stationen waren das Auswärtige Amt und der SPD-Parteivorstand, wo er u.a. als Büroleiter des Bundesparteivorsitzenden tätig war.
Dr. Ronja Maihöfer
Ausbildung und berufliche Tätigkeit
Dr. Ronja Maihöfer studierte Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians-
Universität in Würzburg. Als Schwerpunkt wählte Sie Kriminalwissenschaften und
absolvierte ihre Abschlussarbeit im Bereich Reform des Sexualstrafrechts unter
Berücksichtigung der Istanbul-Konvention.
Anschließend arbeitete Dr. Maihöfer promotionsbegleitend am Lehrstuhl für
Internationales Strafrecht. Sie promovierte mit einer Arbeit im Bereich der
strafprozessualen Bewertung der Überwachung des Surfverhaltens im Internet.
Ihr Referendariat absolvierte Dr. Ronja Maihöfer ebenfalls in Würzburg. Nach einer
Tätigkeit bei einer großen Wirtschaftskanzlei in Frankfurt ist Dr. Maihöfer seit 2023 als
Rechtsanwältin für BLUEDEX tätig.
Kompetenz- und Tätigkeitsfelder
Dr. Maihöfer berät Mandanten in allen Angelegenheiten des individuellen und
kollektiven Arbeitsrechts, insbesondere beim internationalen Personaleinsatz
(Arbeitnehmerentsendung, Arbeitnehmerüberlassung) sowie bei der Ausgestaltung
von (grenzüberschreitenden) Arbeitsverhältnissen und in Staatsangehörigkeitsfragen.